Gemeinde Asbach Bäumenheim

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Hilfsaktionen für die Ukraine

Die Gemeinde Asbach-Bäumenheim denkt in diesen Tagen besonders an die Menschen in der Ukraine und ruft zur Solidarität auf.

*** Seite wird fortlaufend aktualisiert (Stand 28.04.22) ***

Wichtige Informationsstellen für Geflüchtete

Erstinformationen (auch auf ukrainisch) bei Ankunft in Deutschland zu Wohnraum, Einreise und Aufenthalt, Gesundheit, Unterkünften etc. finden Sie auf beim zuständigen Landratsamt Donau-Ries unter www.donau-ries.de/leben/hilfen-unterstuetzung/ukraine.

Weiterführende Informationen und häufig gestellte Fragen und Antworten gibt es außerdem unter www.ukraine-hilfe.bayern.de.

Unterstützung gesucht!

Auch zu uns in den Landkreis sowie in unsere Gemeinde sind bereits einige Schutzsuchende aus der Ukraine gekommen. Das Landratsamt Donau-Ries hat unter anderem das „Hotel Assos“ (ehemaliges Gasthaus Stern) als Unterkunft angemietet, das für 25 Personen Platz und Schutz bietet.

Zum 06. April wurden nun erstmals 20 Personen (davon 11 Kinder) untergebracht.

In Absprache mit der gemeindlichen Referentin für Integration und Bildung, Frau Irmi Huber – unser Ziel, unseren gemeindlichen Helferkreis, der sich in den Jahren 2015/16 gebildet hatte, zu reaktivieren. Ergänzend dazu ist jede/r neue Helfer/in ebenfalls herzlich willkommen!

Wer sich einbringen bzw. engagieren möchte - ob aktiv oder passiv, ob mit Sachspenden, mit Unterhaltungs-/Betreuungsangeboten, mit Dolmetscherdiensten, bei Behördengängen oder Arztbesuchen, durch eine Unterstützung bei Problemen im Alltag oder mittels sonstigen Integrations- und Unterstützungsleistungen - bitte ich, sich im Rathaus zu melden: entweder telefonisch unter der 0906 / 2969 - 19, per E-Mail an bm(@)asbach-baeumenheim.de oder vzbm(@)asbach-baeumenheim.de

Wichtig dabei ist auch, dass Sie uns Ihre Kontaktdaten geben, damit wir Sie erreichen, informieren und zu Besprechungen sowie Treffen einladen können. Dazu haben wir ein Formblatt (mit dem schon obligatorischen, aber unerlässlichen Datenschutzhinweis) vorbereitet, das wir Ihnen gerne zusenden oder aushändigen. Es muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und anschließend wieder an die Gemeinde übermittelt werden.


Das Formblatt können sie hier herunterladen.
 
Wir freuen uns über jede Art der Unterstützung!

Landkreis sucht dringend Unterkünfte für dezentrale Anmietungen

* * * Pressemitteilung Landratsamt Donau-Ries – 28.04.2022 * * *

1. Zahl der heuer ankommenden Flüchtlinge übertrifft bereits den Höchststand aus dem Jahr 2015

Aus dem Jahr 2015 bleiben die Bilder von Schutzsuchenden in Erinnerung, die notdürftig in Turnhallen untergebracht werden mussten. Auch dank zahlreicher engagierter ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer konnten die enormen Herausforderungen damals mühsam bewältigt werden. 

Mit dem Ukraine-Konflikt erreichte der Krieg im Februar 2022 den europäischen Kontinent und die Zahl Schutzsuchender steigt weiterhin täglich.
Im Landkreis Donau-Ries sind seit März erneut Turnhallen mit schutzsuchenden Familien, überwiegend Frauen und Kindern, belegt.
Bislang lag der absolute Höchststand ankommender Flüchtlinge in der Region bei 1.243 Personen, die im Kalenderjahr 2015 in der Region aufgenommen wurden. Ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine waren im laufenden Jahr 2022 bereits jetzt 1.189 Personen im Landkreis Donau-Ries unterzubringen und ein Ende der Situation ist nach aktuellem Stand nicht abzusehen. Zusammen mit Asylsuchenden aus anderen Ländern sind im Landkreis heuer bereits 1.364 Menschen angekommen, wodurch bereits jetzt der höchste Stand aus dem Jahr 2015 überschritten ist.

2. Landkreis sucht dringend dezentrale Unterkunftsmöglichkeiten

Aus diesem Grund werden momentan nicht nur private Unterkünfte für ukrainische Schutzsuchende gesucht, sondern auch geeignete dezentrale Unterkünfte für Asylsuchende, die das Landratsamt direkt anmietet, um Personen unterzubringen. Geeignet sind hierfür jedoch nur Objekte, in denen mindestens 9 Personen untergebracht werden können. Wenn Sie eine entsprechende Immobilie im Landkreis anbieten können, wenden Sie sich bitte an auslaenderwesen(@)lra-donau-ries.de.

3. Landratsamt bittet um Verständnis für insgesamt längere Bearbeitungszeiten

Das Landratsamt Donau-Ries bittet aufgrund der enormen organisatorischen Herausforderungen um Verständnis für aktuell zum Teil deutlich längere Bearbeitungszeiten anderer Anliegen. Die Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Vermittlung der Schutzsuchenden bindet enorme personelle Kapazitäten des Landratsamtes. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dafür noch nicht zur Verfügung. Alle erforderlichen Aufgaben müssen derzeit noch von den vorhandenen Kräften geschultert werden. Dabei ist es unvermeidbar, dass das Tagesgeschäft nicht in dem eigentlich gewünschten Tempo abgearbeitet werden kann. Die Zahl der bereits jetzt angehäuften Mehrarbeitsstunden ist enorm hoch und steigt kontinuierlich. Die Fraktionsvorsitzenden des Kreistags haben jüngst Landrat Stefan Rößle ermächtigt, zusätzliches Personal – erforderlichenfalls über den Stellenplan hinaus – einzustellen. Ob und wie schnell die notwendige personelle Verstärkung kommt, muss nach den Ausschreibungen abgewartet werden.

Hilfe bei der Arbeitsuche für Geflüchtete aus der Ukraine

* * * Pressemitteilung Agentur für Arbeit Donauwörth - Nr. 22/2022 – 19.04.2022 * * *

„Wir sind alle sehr betroffen über das Leid, das den Menschen in der Ukraine zugefügt wird. Diese Menschen, vor allem Frauen und Kinder, suchen bei uns Schutz und Sicherheit in einer unvorstellbaren Situation. Die Suche nach Arbeit hat da zunächst einmal nicht die alleroberste Priorität. Dennoch wird sich die Frage nach einer Erwerbsarbeit früher oder später für Viele stellen. Das Ausmaß der Migrationsbewegung ist aktuell nicht präzise einschätzbar. Wir sind aber gut aufgestellt, denn wir haben in den Jahren 2014 / 2015 umfangreiche Erfahrungen gemacht und Netzwerke mit allen Beteiligten aufgebaut, auf die wir jetzt zurückgreifen“ berichtet Richard Paul, Vorsitzender der Agentur für Arbeit Donauwörth.

Grundsätzlich braucht jeder Ukrainer einen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland aufhalten zu können. Die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (EU-Richtlinie 2001/55/EG) ermöglicht den Geflüchteten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz und damit einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen.

„Für all diejenigen, die in den Landkreisen Donau-Ries, Dillingen, Günzburg und Neu-Ulm eine Bleibe gefunden haben und arbeiten möchten, steht die Agentur für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen in Dillingen, Donau-Ries, Günzburg, Illertissen, Neu-Ulm und Nördlingen als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten, vermitteln in Arbeit und unterstützen bei der Anbahnung einer Beschäftigung“ so Richard Paul.

Darüber hinaus informieren wir auch zu den Möglichkeiten der Sprachförderungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Form von Integrations- oder Berufssprachkursen.

Der Agenturleiter betont: „Grundlegende Voraussetzung für alle eingereisten Personen ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde und die Klärung des Aufenthaltsstatus, um Zugang zu Sozialleistungen, Sprachkursen und Arbeitsmarkt zu haben. Deshalb empfehlen wir einen schnellstmöglichen Kontakt zu den zuständigen Landratsämtern.“

Ausführliche Informationen finden Sie auf der zentralen Internetseite der Bundesagentur www.arbeitsagentur.de/ukraine sowie auf der lokalen Seite der Agentur für Arbeit Donauwörth https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/donauwoerth/hilfe-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine.

Hier ist ein Kurzfragebogen in drei Sprachen (deutsch – ukrainisch – russisch) zu finden. Damit fragen wir die wichtigsten Daten der Arbeitsuchenden ab, um die Basis für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt einzuleiten. Diesen bitten wir möglichst vollständig auszufüllen und unter Donauwoerth.Flucht(@)arbeitsagentur.de einzusenden. Unsere Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte nehmen dann Kontakt mit den Arbeitsuchenden auf.

Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine

* * * Pressemitteilung Agentur für Arbeit Donauwörth - Nr. 27/2022 – 13.04.2022 * * *

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache.

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Servicerufnummer (0911/178-7915) erreichbar. Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline ist technisch nicht möglich. Denn mit einem Telefon, das mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden.

Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Damit ermöglicht die BA einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren.

Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.

Falls sich weitere Fragen, die sich aufgrund der geänderten Lebenssituation ergeben (wie Wohnungssuche, Sozialleistungen, Krankenversicherung), geben die Mitarbeiter Hinweise auf weitere Informationsquellen, wie z.B.
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine

https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

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