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Die Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen dienen der Förderung von Ausstellungen junger freischaffender Künstlerinnen und Künstler.
Gefördert werden die Kosten für die Herstellung eines Debütantenkatalogs. Eine Ausstellungsförderung wird nicht gewährt.
Die Künstlerinnen und Künstler können sich nicht selbst für eine Förderung bewerben, antragsberechtigt ist ausschließlich der Veranstalter der Ausstellung.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich jene Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Erstellung des Debütantenkatalogs stehen. Eine Ausstellungsförderung wird nicht gewährt.
Die Förderung beträgt 3.000 Euro je Katalog.