Hauptmenü
- Rund um Asbach-Bäumenheim
- Rathaus & Service
- Verwaltung & Gemeinderat
- Bauen & Wohnen
- Leben & Freizeit
- Wirtschaft & Handel
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle,
um die Schriftgröße zu verändern:
Die Aufnahme in das erste Schuljahr setzt das Abschlusszeugnis der Berufsschule und die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung voraus. Bei Bewerbern, die bis zur Aufnahme in die Fachschule nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet waren und diese auch nicht als Berufsschulberechtigte besucht haben, ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule nicht erforderlich. Die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung ist:
Bei Teilzeitunterricht kann die spätere einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden.
Abweichend kann in die Meisterschule für Holzbildhauer auch aufgenommen werden, wer erfolgreich eine Gesellenprüfung als Holzbildhauer abgelegt hat.
Die Aufnahme in die Fachschule für Produktdesign setzt den Abschluss der Berufsfachschule für Produktdesign voraus.
Die Schulaufsichtsbehörde kann in Härtefällen Ausnahmen von den Voraussetzungen genehmigen. Bei der Aufnahme in eine Meisterschule erfolgt die Entscheidung in Abstimmung mit dem zuständigen Meisterprüfungsausschuss.