Gemeinde Asbach Bäumenheim

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Förderrichtlinien Regenerative Energien

Im Übrigen wird auf die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwiesen.

Gefördert werden:

  • Solaranlage zur Brauchwassererwärmung
  • Photovoltaikanlage
  • Energie-, Wärme- und Förderberatung
  • Regenwassernutzungsanlage und Zisterne
  • hocheffiziente Umwälzpumpe
  • Anschluss örtliches Nahwärmenetz
  • Kleinst-Windkraftanlage
  • Kleinst-Photovoltaikanlage
  • Wallbox
  • versickerungsfähige Hofeinfahrt
  • Rigolenversickerung
  • Lastenrad

 

Die Gemeinde Asbach-Bäumenheim hat ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das dazu beitragen soll, den Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindebereich zu erhöhen sowie Anreize zu schaffen, die Energieeffizienz am Wohngebäude zu erhöhen. Ebenfalls sollen Maßnahmen zur Einsparung von Ressourcen (Trinkwasser) sowie Maßnahmen zur Entlastung des Regenwasserkanalnetzes gefördert werden. Mit Beschluss des Grundstücks-, Bau- und Werksausschusses vom 26.01.2021 wurden die allgemeinen Fördervoraussetzungen definiert.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mieter eines Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäude oder Gebäudeteils, auf oder in dem der Fördergegenstand errichtet, durchgeführt oder eingebaut werden soll. Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens.

Im Antragsformular finden Sie weitere Informationen zu den Fördersätzen sowie den einzureichenden Unterlagen.