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Im Übrigen wird auf die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwiesen.
Gefördert werden:
Bei der Förderung von Solaranlagen und Regenwassernutzungsanlagen gelten beim Einbau die allgemein technischen Vorschriften. Gebrauchte Anlagen und Anlagenteile werden nicht gefördert. Von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördereinrichtungen ist zulässig, sofern deren Förderrichtlinien eingehalten werden. Eine Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage der Rechnung eines anerkannten Handwerk- oder Dienstleistungsbetriebs.