Gemeinde Asbach Bäumenheim

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KOMMUNALES FASSADENPROGRAMM DER GEMEINDE

Die Gemeinde Asbach-Bäumenheim bietet Grundstückseigentümern eine Förderung bei Sanierungsmaßnahmen in Form des kommunalen Fassadenprogramms an.
 

ZWECK DER FÖRDERUNG:
Das Programm dient der Schaffung und Weiterentwicklung eines einheitlichen und eigenständigen Ortsbildes in AsbachBäumenheim. Die Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Privatgebäuden  und deren Außenbereichen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gestaltungskonzeptes gefördert werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, das Ortsbild zu verbessern und die bestehenden Nutzungen der Gebäude langfristig zu erhalten.

WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN?
Im Rahmen des Kommunalen Förderprogrammes können insbesondere Sanierungsmaßnahmen gefördert werden wie:
• Umbauten und Modernisierungen von Fassaden,
• Einbauten von Lärmschutzfenstern als schallschutztechnische Maßnahme entlang der Hauptstraße aufgrund des durch die PKW-Bahnunterführung erhöhten Durchgangsverkehrs,
• Verbesserung an Dächern und Dachbauten,
• Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen, Entsiegelung und Begrünung von Hofräumen und Herstellung von barrierefreien Zugängen.

Der räumliche Förderbereich erstreckt sich auf die gesamte Fläche des förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets „Neue Mitte“ (siehe Lageplan).
 

WIE UMFANGREICH IST DIE FÖRDERUNG?
Die Förderung aus dem kommunalen Förderprogramm ist auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten je Maßnahme festgesetzt. Der Fördersatz wird für jeden Einzelfall separat beschlossen und hängt von der zu fördernden Maßnahme ab.
Der Höchstbetrag für die Maßnahme beträgt maximal 30.000 € je Objekt. Auch die Eigenleistung kann gegen Nachweise anerkannt werden.

Für das Sanierungsgebiet gelten die steuerrechtlichen Vorteile gemäß § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG). Nach dieser Steuervorschrift können Maßnahmen, die die Sanierungsziele verfolgen und erfüllen,von der Gemeinde Asbach-Bäumenheim als „sonderabschreibungsfähig“ bescheinigt werden. Diese sind innerhalb von 10 Jahren zu je 9 % geltend zu machen.


Rechenbeispiel:
Bei einer Gesamtinvestition von 50.000 € und einem Steuersatz von 26 % ergibt sich eine steuerliche Entlastung von 1.170 € pro Jahr (Ersparnis von insgesamt 11.700 €).


SO NUTZEN SIE DAS PROGRAMM:
Reichen Sie vor Beginn der Maßnahme die notwendigen Unterlagen beim Bauamt der Gemeinde Asbach-Bäumenheim ein. Dem Antrag sollte insbesondere beigelegt sein:
• eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen mit Angaben zu geplantem Beginn und voraussichtlichem Abschluss,
• ein Lageplan,
• aussagekräftige Fotos zur Dokumentation der Ausgangssituation,
• erforderliche Pläne wie Skizzen, Ansichten, Grundrisse und Detailpläne je nach Art und Umfang der beabsichtigten Maßnahme,
• ein Angebot mit Beschreibung des Leistungsumfangs und der Kostenschätzung,
• gegebenenfalls Angaben zur Beantragung anderweitiger Zuschüsse
 

Navigation

Weitere Informationen

KOSTENLOSE BERATUNG

Die Gemeindeverwaltung berät und unterstützt Sie hierbei gerne.


Im Rahmen des kommunalen Förderprogrammes ist die Beratungsleistung und die Erstellung eines förderfähigen Gestaltungskonzeptes für den Eigentümer kostenlos.


Sie können sich im Bauamt per Mail unter bauamt@asbach-baeumenheim.de oder telefonisch unter 0906 2969-12 melden.