Gemeinde Asbach Bäumenheim

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Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken der Gemeinde Asbach-Bäumenheim für den Pachtzeitraum von 01.10.2025 bis 30.09.2027

Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken der Gemeinde Asbach-Bäumenheim für den Pachtzeitraum von 01.10.2025 bis 30.09.2027

Die Gemeinde beabsichtigt die folgenden drei landwirtschaftlichen Grundstücke
 
                   Fl.Nr. 195,       3,6650 ha, Hamlarer Ried
                   Fl.Nr. 2870,     1,6348 ha, Hamlarer Oberfeld
                   Fl.Nr. 783,       1,1931 ha, Hochstraßfeld, Gemarkung Oberndorf
 
ab dem 01.10.2025 bis zum 30.09.2027 zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu verpachten. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 24.06.2025 können Pachtgebote nur von ortsansässigen (in der Gemeinde Asbach-Bäumenheim wohnhaften) Landwirten berücksichtigt werden.
 
In die jeweiligen Pachtverträge wird eine Bestimmung mit aufgenommen, dass dem Verpächter das Recht zur fristlosen Kündigung zusteht, wenn eines der Grundstücke vor Ablauf der Pachtzeit für Tauschzwecke, für eigene Zwecke und zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben von der Gemeinde benötigt wird oder als PV-Freifläche ausgewiesen und genutzt werden soll.
 
In diesem Fall wird versucht, dass der Pächter die Ernte noch einbringen kann. Falls dies nicht möglich ist, wird der Ausfall auf der Grundlage der Schätzungsrichtlinien des Bayerischen Bauernverbands in der jeweils gültigen Fassung entschädigt. Eine Entschädigung wird dabei nur für das jeweils laufende Pachtjahr, aber nicht für noch nicht begonnene Pachtjahre gewährt. Auch eventuelle Prämienausfälle können nicht entschädigt werden.
 
Auskünfte erteilt die Grundstücksverwaltung im Rathaus, Tel. 0906/2969-511.
 
Pachtgebote (pro Hektar) sind bis spätestens Montag, den 28.07.2025, 12:00 Uhr, mit einem einfachen Anschreiben unter Angabe der Kontaktdaten des Bieters, der Fl.Nr. des Pachtgrundstücks und des gebotenen Pachtpreises, eventuell auch für mehrere Grundstücke in einem verschlossenen Umschlag an die Gemeinde Asbach-Bäumenheim, Rathausplatz 1, 86663 Asbach-Bäumenheim zu richten.
 
Die Umschläge mit den Angeboten sind außen auf der Vorderseite deutlich in größerer Schrift mit dem Wort „Pachtgebot“ zu kennzeichnen. Postsendungen, die offen bei der Gemeinde eingehen oder persönlich als offener Brief abgegeben werden, können bei der Vergabe der ausgeschriebenen Pachtflächen nicht berücksichtigt werden.

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