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Ziele der Förderung sind:
Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und von stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60 Prozent vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsstelle höhere förderfähige Kosten anerkennen, aber nicht mehr als 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten.
Gefördert wird ohne Rechtsanspruch mit zinsgünstigen Darlehen und einem ergänzendem Zuschuss im Rahmen der verfügbaren Mittel bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 20 Prozent der Gesamthöhe der Förderung.
Weitere Informationen über die Höhe der Förderbeträge und die Darlehenskonditionen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").