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Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung erforderlich. Die Prüfung erfolgt getrennt nach Fachrichtungen.
Zuständig sind:
a) in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgärtnerei
b) in der Fachrichtung Gemüsebau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gemüsebau, Fürth
c) in den Fachrichtungen Baumschule und Obstbau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim
d) in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau