Gegenstände der Überprüfung sind insbesondere
- ob die vorgeschriebenen Nachweisführung auf Karteikarten und in Betäubungsmittelbüchern oder als EDV-unterstützte Buchführung ordnungsgemäß erfolgt und Karteikarten und Betäubungsmittelbücher gesondert aufbewahrt werden
- ob die Bestimmungen über das Verschreiben der Betäubungsmittel beachtet wurden
- ob die Betäubungsmittel gesondert aufbewahrt werden und gegen unbefugte Entnahme gesichert sind
- ob Niederschriften über die Vernichtung von Betäubungsmitteln gefertigt wurden und diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
- ob ggf. der Bestand an Betäubungsmitteln in der Buchführung und der tatsächliche Bestand übereinstimmen
- ob im Rahmen der Substitution durch die substituierende Ärztin bzw. den substituierenden Arzt die gesetzlichen Anforderungen – insbesondere die erforderliche Dokumentation – eingehalten wurden.