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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber auch sonstige Personen haben Anspruch auf Erteilung von Rat und Auskunft in allen Fragen des Arbeitsmarktes, der beruflichen Weiterbildung (Weiterbildung, Förderung der) , der Förderung der Arbeitsaufnahme, der Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen (Behinderte Menschen, Hilfen für) und der Wahl und Besetzung des Arbeitsplatzes (Arbeitsmarktberatung) sowie der Berufswahl einschließlich des Berufswechsels (Berufsberatung).
§§ 29-34 Sozialgesetzbuch III, § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II
Agenturen für Arbeit; Jobcenter