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Arbeitsuchende Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber können die Arbeitsvermittlung zur Begründung von Arbeitsverhältnissen (auch Heimarbeitsverhältnissen) grundsätzlich unentgeltlich in Anspruch nehmen. Dies gilt entsprechend für die Vermittlung in berufliche Ausbildungsverhältnisse.
§§ 35 ff Sozialgesetzbuch III; § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II
Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Fachvermittlung für Angehörige bestimmter Berufe