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Witwen (Witwer), hinterbliebene Lebenspartner, Waisen und Eltern von verstorbenen Rentenberechtigten können als Hinterbliebene verschiedene Leistungen (z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der Kriegsopferversorgung (Kriegsopfer, Hilfen für) und dem Lastenausgleich erhalten.
Rentenversicherung
Witwen(r)rente, Waisenrente, Erziehungsrente, Rentnerkrankenversicherung; Heiratsabfindung für Witwen (Witwer) (Abfindung), Beitragserstattung
Unfallversicherung
Witwen(r)rente, Witwen(r)beihilfe, Waisenrente, Waisenbeihilfe, Elternrente; Heiratsabfindung für Witwen (Witwer), Kapitalisierung von Unfallrente (Abfindung)
Alterssicherung der Landwirte
Altersgeld für Witwen und Witwer, Waisengeld, Hinterbliebenengeld, Übergangshilfe
Kriegsopferversorgung
Witwen(r)rente, Witwen(r)beihilfe (Kriegsopferrente für Witwen/Witwer); Heiratsabfindung für Witwen, Kapitalisierung von Kriegsopferrenten (Abfindung); Pflegeausgleich für Witwe oder Elternteil (Kriegsopferrente); Waisenrente, Waisenbeihilfe (Kriegsopferrente für Waisen); Elternrente (Kriegsopferrente für Eltern); Heilbehandlung für Kriegsopfer, Kriegsopferfürsorge
Lastenausgleich