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Durch die Errichtung von Biomasseheizwerken soll ein Beitrag zur Umsetzung des Bayerischen Energieprogramms und zum Klimaschutz geleistet werden. Mit den geförderten Projekten sollen jährlich bis zu 5.000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse nach Maßgabe der unten genannten Richtlinien.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften und kirchliche Einrichtungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern), die die Investition tätigen.
Zuwendungsfähige Kosten für Errichtung eines Biomasseheizwerkes: