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Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das Tatsachen und Rechtsverhältnisse eingetragen werden, die im Zusammenhang mit kaufmännischen Unternehmen für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Durch die Eintragung im Handelsregister entsteht ein besonderer Vertrauensschutz für den Handelsverkehr: Dritte dürfen sich regelmäßig darauf verlassen, dass die Eintragungen zutreffend sind bzw. dass keine eintragungspflichtigen Tatsachen vorliegen, die im Register nicht ausgewiesen sind. Das Handelsregister fördert damit im Interesse der Geschäftspartner und der Allgemeinheit die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs.
Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen geführt.
In die Abteilung A werden eingetragen:
In die Abteilung B werden eingetragen:
Welche Tatsachen eintragungspflichtig und eintragungsfähig sind, ist in den einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz) im Einzelnen geregelt. Bei Kaufleuten umfasst die Eintragung u. a. Angaben zu Inhaber, Firma, Niederlassung, Prokuristen, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. a. Angaben zu Sitz, Firma, Unternehmensgegenstand, Geschäftsführern und Vertretungsbefugnissen. Auch die Auflösung einer Gesellschaft ist im Handelsregister einzutragen.
Eine Eintragung ins Handelsregister setzt regelmäßig einen Antrag des Anmeldenden voraus. Um sicherzustellen, dass die im Register gemachten Eintragungen richtig sind und die anmeldende Person auch hierzu berechtigt ist, sind Anmeldungen zum Handelsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form, d. h. durch eine Notarin oder einen Notar beglaubigt, einzureichen. Der/die Notar/in übermittelt sämtliche Unterlagen in elektronischer - und soweit erforderlich beglaubigter - Form im Wege der Datenfernübertragung an das Registergericht. Einreichungen in Papierform dürfen von den Registergerichten seit dem 1. Januar 2007 nicht mehr entgegengenommen werden.
Zuständig für die Eintragungen ist jeweils das Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns oder der Sitz der Gesellschaft befindet.
Beachten Sie bitte, dass in Bayern nicht jedes Amtsgericht mit der Führung des Handelsregisters betraut ist. In Bayern werden die Handelsregister bei folgenden Amtsgerichten geführt: