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Zweck dieser Förderung ist die nachhaltige Förderung und reelle Sichtbarmachung bayerischer Kultur im Ausland sowie die Förderung der Präsentation ausländischer Kultur in Bayern.
Gefördert werden internationale Gemeinschaftsprojekte von staatlichen Kultureinrichtungen und nichtstaatlichen Kulturträgern mit Sitz in Bayern, die
beinhalten.
Gefördert werden Projekte aus den Kunstsparten Musik, Literatur, bildende und darstellende Kunst. Vorrangig werden Projekte in und mit Ländern gefördert, zu denen noch kein hinreichender kultureller Kontakt besteht.
Zuwendungsfähig sind Reise- und Aufenthaltskosten bayerischer Künstler sowie Projektkosten.