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Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.
Gefördert werden Investitionen.
Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.
Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.