Hauptmenü
- Rund um Asbach-Bäumenheim
- Rathaus & Service
- Verwaltung & Gemeinderat
- Bauen & Wohnen
- Leben & Freizeit
- Wirtschaft & Handel
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle,
um die Schriftgröße zu verändern:
Ziel der Förderung ist es, neugewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse weiter zu vermitteln und zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den bayerischen Kindertageseinrichtungen beizutragen.
Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die für die pädagogische Arbeit und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung von Bedeutung sind.
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die öffentliche Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus sind Fortbildungsträger antragsberechtigt, die ein vergleichbares Fortbildungsangebot wie die hier bereits genannten Antragsberechtigten nachweisen. Zur Prüfung der Vergleichbarkeit des Fortbildungsangebots werden folgende Kriterien herangezogen:
Die Feststellung der Vergleichbarkeit des Fortbildungsangebots trifft die Regierung von Mittelfranken im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Es erfolgt eine Pauschalförderung nach einem festgelegten Verfahren.