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Ziel der Staatsregierung sowie der Bundesregierung ist es, den Markthochlauf von E-Fahrzeugen zu unterstützen. Dazu ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur notwendige Voraussetzung.
Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bayern mit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation. Die Ausgaben für die Planung, den Genehmigungsprozess und den Betrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit im jeweiligen Förderaufruf keine Einschränkung erfolgt.
Ladepunkte sowie Netzanschluss werden mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 % gefördert. Der konkret geltende Fördersatz wird im jeweiligen Förderaufruf bekannt gegeben.
Des Weiteren ist ein Förderhöchstbetrag festgelegt. Dieser ist bei den Ladepunkten abhängig von der Ladeleistung und liegt zw. 3.000 € und 30.000 Euro. Beim Netzanschluss liegt der Höchstbetrag bei 5.000 bzw. 50.000 Euro.