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Um für die Durchführung der Einweisungslehrgänge für Bewerber für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 i.V.m. § 47 Fahrlehrergesetz) anerkannt zu werden und mithin berechtigt zu sein, muss an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen teilgenommen werden.
Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.