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Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, landesweit ein ausreichendes Angebot sozialpädagogischer Hilfen für gewaltgeneigte, von Straffälligkeit bedrohte oder bereits straffällig gewordene Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, wenn sie einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe angegliedert sind.
Gegenstand der Förderung sind die Personalkosten für das hauptamtliche Fachpersonal des Maßnahmeträgers.
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Der Umfang der Förderung für das angestellte Fachpersonal beträgt
der zuwendungsfähigen Personalkosten