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Wenn Sie Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest durchführen wollen, benötigen Sie für Ihr Unternehmen eine Zulassung für diese Tätigkeiten. Ausnahmen stellen nach Nummer 3.1 der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 lediglich Tätigkeiten dar, welche emissionsarme Verfahren nach Nummer 2.9 der TRGS 519 anwenden.
Ausgestellt wird die Zulassung auf Antrag durch das für Sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Mit dem Antrag ist der Nachweis einer ausreichenden personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung zu erbringen (siehe Voraussetzungen).