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Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026

Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Donau-Ries hat gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. §§ 13 ff. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und § 12 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung BayGaV) die Bodenrichtwerte für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauBG) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens innerhalb des Gemeindegebiets. Zu beachten ist, dass der Bodenrichtwert keine besonderen Gegebenheiten oder Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche oder sonstige Anlagen bewertet. Dies bedarf einer Individualbewertung. Der Bodenrichtwert hat grundsätzlich keine bindende Wirkung und dient in erster Linie der Orientierung.

Nähere Auskünfte über die Bodenrichtwerteerteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Donau-Ries, Pflegstraße 2 - 86609 Donauwörth, Zimmer Haus C, 2. OG, 2.91, Tel.: 0906/74 – 6336 oder -6008.

Die Bodenrichtwerte werden für die nächsten 4 Wochen öffentlich zur Einsicht online gestellt, dazu öffnen Sie bitte nachfolgenden Link. Alternativ können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte bis zum 20.07.2026 in unserem Bürgerbüro einsehen.

 

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